Voraussetzungen für die Förderung


Voraussetzung zur Förderung eines Blindenführhundes über das Spendenkonto zum Aufbau der „Wolfgang Niegelhell-Stiftung für Blindenführhunde“ ist ein schriftlicher Antrag mit:

  • Begründung des Ansuchens,
  • kurzer Darstellung der Lebenssituation und folgenden Unterlagen:
    • Ein schriftlicher Nachweis über die Aufzucht des Hundes mit Angabe des Züchters und der Patenfamilie, erwünscht ist eine nachgewiesene Aufzucht und „Frühförderung“ innerhalb eines von der Blindenführhundeschule überwachten Patenfamilienprogramms,
    • 2 schriftlich dokumentierte Gesundenuntersuchungen am Anfang und am Ende der Ausbildung gemäß den entsprechenden Richtlinien des Bundesbehindertengesetzes,
    • eine Kopie der Bewertungsblätter einer erfolgreich abgelegten Blindenführhunde-Qualitätsbeurteilung gemäß den entsprechenden Richtlinien des Bundesbehindertengesetzes,
    • eine Kopie der Bewertungsblätter der Blindenführhunde-Teambeurteilung durch eine vom Sozialministerium bestellte Beurteilungskommission gemäß den entsprechenden Richtlinien des Bundesbehindertengesetzes,
    • ein schriftlicher Nachweis über die Einkommenssituation des/r BlindenführhundhalterIn (Lohnzettel, Pensionsbescheid, Pflegegeldbescheid etc.),
    • ein gültiger Kostenvoranschlag oder falls bereits vorhanden die Rechnung für den betreffenden Blindenführhund inkl. Einschulungskosten und Mehrwertsteuer.

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