Voraussetzungen für die Förderung
Voraussetzung zur Förderung eines Blindenführhundes über das Spendenkonto zum Aufbau der „Wolfgang Niegelhell-Stiftung für Blindenführhunde“ ist ein schriftlicher Antrag mit:
- Begründung des Ansuchens,
- kurzer Darstellung der Lebenssituation und folgenden Unterlagen:
- Ein schriftlicher Nachweis über die Aufzucht des Hundes mit Angabe des Züchters und der Patenfamilie, erwünscht ist eine nachgewiesene Aufzucht und „Frühförderung“ innerhalb eines von der Blindenführhundeschule überwachten Patenfamilienprogramms,
- 2 schriftlich dokumentierte Gesundenuntersuchungen am Anfang und am Ende der Ausbildung gemäß den entsprechenden Richtlinien des Bundesbehindertengesetzes,
- eine Kopie der Bewertungsblätter einer erfolgreich abgelegten Blindenführhunde-Qualitätsbeurteilung gemäß den entsprechenden Richtlinien des Bundesbehindertengesetzes,
- eine Kopie der Bewertungsblätter der Blindenführhunde-Teambeurteilung durch eine vom Sozialministerium bestellte Beurteilungskommission gemäß den entsprechenden Richtlinien des Bundesbehindertengesetzes,
- ein schriftlicher Nachweis über die Einkommenssituation des/r BlindenführhundhalterIn (Lohnzettel, Pensionsbescheid, Pflegegeldbescheid etc.),
- ein gültiger Kostenvoranschlag oder falls bereits vorhanden die Rechnung für den betreffenden Blindenführhund inkl. Einschulungskosten und Mehrwertsteuer.
Firma Genböck spendet für "AUGEN AUF...
Ein herzliches Dankeschön an Familie Genböck-Möseneder, die mit einer großzügigen Spende in der......mehr
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